AUFSTELLUNGSBEDINGUNGEN MIT VERLÄNGERUNGSOPTION
1. LIEFERUNG UND ÜBERGABE DER GERÄTE
Der Liefertermin ist freibleibend. Der Kunde ist zur Abnahme der bestellten Geräte verpflichtet und hat den Empfang derselben auf der Übergabebestätigung zu bestätigen. Die Anlieferung trägt der
Aufsteller. Offensichtliche Mängel oder Transportschäden müssen spätestens 3 Tage nach Anlieferung schriftlich bekannt gemacht werden. Hier gilt das Datum des Poststempels.
2. GEWÄHRLEISTUNG
Etwaige Störungen oder erforderliche Reparaturen sind dem Aufsteller umgehend mitzuteilen, damit dieser schnellstmöglich für die Wiederinstandsetzung sorgen kann. Bei nicht umgehender Meldung ist der
Aufsteller berechtigt, dem Kunden den durch die Verzögerung entstandenen Einnahmeverlust in Rechnung zu stellen.
3. GEBRAUCH UND UNTERHALTUNG DER GERÄTE
Der Kunde überwacht die Geräte gegen jede unsachgemäße Behandlung und sorgt dafür, dass diese stets äußerlich gesäubert bzw. gepflegt wird und nach der Geschäftszeit unter Verschluss steht. Betriebs-
und Unterhaltungskosten gehen zu Lasten des Kunden.
4. BEEINTRÄCHTIGUNG DES EIGENTUMS
Der Kunde hat die Geräte von Zugriffen Dritter freizuhalten und dem Aufsteller Vollstreckungsmaßnahmen, Pfändungen, Ansprüche aus angeblichem Aufsteller Pfandrecht usw. sofort anzuzeigen und nachzuweisen. Der Kunde ist gegebenenfalls zur Intervention verpflichtet und trägt die Kosten für alle Maßnahmen, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe erforderlich werden. Der Aufsteller und seine Beauftragten haben das Recht, die Geräte jederzeit zu Austausch und Reparaturzwecken abzuholen.
5. GEFAHRTRAGUNG UND VERSICHERUNG DER GERÄTE
Die Gefahr des zufälligen Untergangs, Verlustes oder Diebstahls, oder der grob fahrlässigen Beschädigung der Geräte, aus welchem Grund auch immer, trägt der Aufsteller. Solche Ereignisse entbinden den Kunden nicht von Verpflichtungen des Vertrages.
6. ÜBERTRAGUNG DER RECHTE DES AUFSTELLERS
Alle Rechte des Aufstellers, die sich aus diesem Vertrag ergeben, können ohne Benachrichtigung des Kunden an Dritte abgetreten werden.
7. RÜCKGABE DER MIETSACHE
Bei Ablauf des Aufstellungsvertrages wird die vollständige, einwandfreie Aufstellsache gegen eine anteilige Abholungspauschale für den Kunden abgeholt. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung, gleich aus
welchem Grunde, ist der Kunde verpflichtet, die Aufstellsache mit allem dazugehörigen Zubehör auf seine Kosten und Gefahr an die Anschrift des Aufstellers innerhalb von zwei Wochen zu liefern.
8. AUFSTELLUNGSVERLÄNGERUNGSOPTION
Der Aufstellungsvertrag verlängert sich automatisch jeweils um 6 Monate, falls nicht 3 Monate vor Ablauf durch Einschreibebrief vom Kunden gekündigt wird.
9. SONSTIGES
Nebenabreden und Änderungen sind nur rechtswirksam, wenn diese vom Aufsteller schriftlich bestätigt werden. Der Aufstellungsvertrag überträgt sich automatisch auf die Rechtsnachfolger des Kunden. Sofern eine oder mehrere Bedingungen dieses Vertrages nichtig sein oder werden sollten, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag sind unwiderruflich Hamburg. Der Kunde hat die Abschrift dieses Vertrages erhalten.